Alle Therapiemaßnahmen können von Ihrem Arzt als Heilmittelverordnung ausgestellt werden.
Wir rechnen im Anschluss an die Behandlungen mit Ihrer Krankenkasse ab.
Privatversicherte Patienten erhalten von uns eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
Selbstverständlich können Sie auch gerne ohne Rezept zu uns kommen. Nach einer Befunderhebung kümmern wir uns um Ihre Beschwerden.